Kosten und Gebühren des Rechtsanwalts

Kosten: Klar und übersichtlich

Mandanten wollen wissen, wieviel die anwaltliche Tätigkeit kostet.

Diese Frage ist in der Regel bereits vor der Beauftragung eines Rechtsanwalts recht genau zu beantworten, da sich dessen Honorierung grundsätzlich nach gesetzlichen Tabellen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) bestimmt.

Gerne erstelle ich Ihnen einen unentgeltlichen Kostenvoranschlag bzw. rechne monatlich ab, damit Sie volle Kostenkontrolle haben.

Erstgespräch kostenfrei

Das Erstgespräch dient dem Kennenlernen und der Orientierung in dem Fall. Dafür entstehen keine Gebühren.

Erstberatung kostengünstig

Soweit ich zur ersten Begutachtung des Falles Unterlagen durcharbeiten oder Gutachten und Stellungnahmen anfertige, betragen die gesetzlichen Gebühren maximal 250,00 EUR.

Tätigwerden nach außen grundsätzlich nach gesetzlicher Gebührentabelle

Vor Gericht und bei einem Tätigwerden nach außen (z.B. durch Kontaktaufnahme mit der Gegenseite) entstehen gesetzliche Gebühren nach dem RVG, die sich an der Höhe des Streitwerts orientieren. Mit steigendem Streitwert steigen auch die Gebühren an:

Beispiel:
Für die außergerichtliche Geltendmachung einer Forderung von 5.000,00 EUR (Streitwert) entstehen gesetzliche Gebühren in Höhe von 492,50 EUR inkl. 19 % MWSt. Wird eine Forderung von 10.000,00 EUR geltend gemacht, entstehen Gebühren in Höhe von 878,03 EUR inkl. 19 % MWSt.

Wird die Forderung von 5.000,00 EUR gerichtlich geltend gemacht (eingeklagt), entstehen Gebühren von 925,23 EUR inkl. 19% MWSt. Bei einer Forderung von 10.000,00 EUR sind es 1.683,85 EUR inkl. 19% MWSt. Hinzu kommen die Gerichtskosten (bei 5.000,00 EUR = 438,00 EUR, bei 10.000,00 EUR = 723,00 EUR). Soweit Sie obsiegen, muß Ihr Gegner diese Kosten bezahlen.  

Gebühren für rein beratende Tätigkeit nach Vereinbarung

Beratende Tätigkeiten (z.B. den Entwurf eines Vertrages) rechne ich auf der Grundlage von Honorarvereinbarungen ab. Der Stundensatz wird individuell vereinbart, je nach Bedeutung des Falls. Auch hier gebe ich Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag und eine Kostenobergrenze. 

Service: Ich übernehme den Kontakt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung

Gerne berate ich Sie auch zu Fragen der Übernahme der Kosten durch Ihre Rechtsschutzversicherung und erledige den notwendigen Schriftverkehr.