Kosten und Gebühren des Rechtsanwalts
Kosten: Klar und übersichtlich
Mandanten wollen wissen, wieviel die anwaltliche Tätigkeit kostet.
Diese Frage ist in der Regel bereits vor der Beauftragung eines Rechtsanwalts recht genau zu beantworten, da sich dessen Honorierung grundsätzlich nach gesetzlichen Tabellen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) bestimmt.
Gerne erstelle ich Ihnen einen unentgeltlichen Kostenvoranschlag bzw. rechne monatlich ab, damit Sie volle Kostenkontrolle haben.
Erstgespräch kostenfrei
Das Erstgespräch dient dem Kennenlernen und der Orientierung in dem Fall. Dafür entstehen keine Gebühren.
Erstberatung kostengünstig
Soweit ich zur ersten Begutachtung des Falles Unterlagen durcharbeiten oder Gutachten und Stellungnahmen anfertige, betragen die gesetzlichen Gebühren maximal 250,00 EUR.
Wird die Forderung von 5.000,00 EUR gerichtlich geltend gemacht (eingeklagt), entstehen Gebühren von 925,23 EUR inkl. 19% MWSt. Bei einer Forderung von 10.000,00 EUR sind es 1.683,85 EUR inkl. 19% MWSt. Hinzu kommen die Gerichtskosten (bei 5.000,00 EUR = 438,00 EUR, bei 10.000,00 EUR = 723,00 EUR). Soweit Sie obsiegen, muß Ihr Gegner diese Kosten bezahlen.
Gebühren für rein beratende Tätigkeit nach Vereinbarung
Beratende Tätigkeiten (z.B. den Entwurf eines Vertrages) rechne ich auf der Grundlage von Honorarvereinbarungen ab. Der Stundensatz wird individuell vereinbart, je nach Bedeutung des Falls. Auch hier gebe ich Ihnen gerne einen Kostenvoranschlag und eine Kostenobergrenze.
Service: Ich übernehme den Kontakt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung
Gerne berate ich Sie auch zu Fragen der Übernahme der Kosten durch Ihre Rechtsschutzversicherung und erledige den notwendigen Schriftverkehr.